Üblich sind Eignungsuntersuchungen, wenn sich durch die vorgesehene Tätigkeit eine besondere Gefährdung Dritter ergeben könnte.
Für einige Tätigkeiten existieren hierzu spezifische Rechtsgrundlagen.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen oder betrieblicher Vereinbarungen können Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden, um der besonderen Fürsorgepflicht und Verantwortung des Arbeitgebers zu entsprechen.
Auf Grund der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers können anlassbezogene Eignungsuntersuchungen durchgeführt werden.