Betreuung von Betrieben
Unternehmerpflichten
Betriebsarzt • Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) • Betreuungsmodelle
Betriebsspezifische Betreuung beinhaltet zusätzliche Aufgaben, die sich aus besonderen Gefährdungen oder Anlässen in Ihrem Betrieb ergeben.

Betreuungsmodelle
- Betriebe mit bis 50 Beschäftigte
Sie nutzen die Unterstützung durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit kontinuierlich nach DGUV Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3).
Die Einsatzzeiten innerhalb der Grundbetreuung sind durch die DGUV Vorschrift 2 vorgegeben und richten sich nach Betriebsgröße und Betriebsart (Zuordnung zu den Betriebsarten und Betreuungsgruppen: WZ-Liste).
Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20% der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r, für jeden Leistungserbringer anzusetzen.
Die Einsatzzeiten der betriebsspezifischen Betreuung soll der Arbeitgeber anhand der zu erwartenden Aufgaben veranschlagen.
Beides kann selbstverständlich im Laufe des Jahres angepasst werden.